Erziehungsbeistand

Unterstützung in der prägendsten Phase des Lebens

 

Zielgruppe und Rechtsgrundlage

Junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Betreuungs- und Unterstützungsbedarfe aufweisen und gleichzeitig ihre Veränderungsressourcen nicht in vollem Umfang nutzen und ein Förderbedarf festgestellt wurde. Die Bedarfe ergeben sich aus Problemlagen in Familiären als auch im institutionellen und schulischen Kontext.

Die Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII oder eine Hilfe für junge Volljährige nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

 

Grundlagen

Mit Hilfe des Erziehungsbeistandes sollen Kinder und Jugendliche zu einer selbstverantwortlichen und eigenständigen Lebensführung befähigt werden. Im Fokus des Hilfeprozesses steht die Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

 

Im Zentrum des Hilfeangebotes stehen Jugendliche, die in der Lage sind, ihren Lebensalltag mit entsprechender Hilfe perspektivisch selbstständig zu organisieren. Des Weiteren implementiert der Erziehungsbeistand Hilfeangebote zur Wiederherstellung tragfähiger Beziehungen innerhalb des Familiensystems.

 

Die Rückkoppelung der gesamten Planung und Durchführung des Angebotes der Erziehungsbeistandschaft findet ebenso in einer intensiven Elternarbeit statt.

Förderinhalte

Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Eltern und Angehörigen

 

Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang)

 

Einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, Z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote