Unterstützung in der prägendsten Phase des Lebens
Zielgruppe und Rechtsgrundlage
Junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Betreuungs- und Unterstützungsbedarfe aufweisen und gleichzeitig ihre Veränderungsressourcen nicht in vollem Umfang nutzen und ein Förderbedarf festgestellt wurde. Die Bedarfe ergeben sich aus Problemlagen in Familiären als auch im institutionellen und schulischen Kontext.
Die Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII oder eine Hilfe für junge Volljährige nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII.